Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlgesetz der Ampelkoalition am 30.7.2024 weitgehend für verfassungskonform erklärt. Dieses Gesetz benachteiligt die Direktmandate, weil ein Wahlkreissieger kein Bundestagsmandat erhalten könnte.
Das Ergebnis der Bundestagswahl vom 23.2.2025 hat diese Prognose bestätigt:
23 Wahlkreissieger haben kein Direktmandat errungen
und können ihren Wahlkreis nicht im Bundestag repräsentieren.
Zitat aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD:
„Wir werden das bestehende Bundestagswahlrecht ändern:
Wir wollen eine Wahlrechtskommission einsetzen,
die die Wahlrechtsreform 2023 evaluieren
und im Jahr 2025 Vorschläge unterbreiten soll,
wie jeder Bewerber mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann
und der Bundestag unter Beachtung des Zweitstimmenergebnisses
grundsätzlich bei der aktuellen Größe verbleiben kann.”
Im zweiten Kapitel wird ein Eine-Stimme-Wahlsystem vorgeschlagen, welches bei einer konstanten Mandatszahl die Direktmandate nicht benachteiligt und jeder Wahlkreissieger ist im Bundestag vertreten.
Im dritten Kapitel errechnet dieses Eine-Stimme-Wahlsystem mit den Daten der Bundestagswahlen von 2021 und 2025 zwei virtuelle Wahlergebnisse und vergleicht diese mit den amtlichen Wahlergebnissen.
Im vierten Kapitel wird das Wahlgesetz der Ampelkoalition kritisch betrachtet. Dabei wird auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt.
Das fünfte Kapitel enthält Meinungen und Vorschläge des Autors.
In der Webseite Wahlkreisreform Bundestag wird ein vereinfachtes - für den Wähler verständliches - System zur Definition der Wahlkreise dargestellt. Beide Systeme ergänzen sich.
Die hier verwendeten Begriffe „der Wähler”, „der Kandidat” und „der Wahlkreissieger” haben eine geschlechtsneutrale Bedeutung.