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Ein vereinfachtes Wahlsystem
für den Bundestag

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INHALTSVERZEICHNIS

 

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ANHANG

Das aktuelle Wahlgesetz ist ein weiterer Versuch, das komplizierte Zwei-Stimmen-Wahlsystem fortzuführen. Nach Meinung des Autors kann nur eine grundsätzliche Änderung des Wahlsystems zu einer dauerhaften Lösung führen. Insofern ist das hier vorgestellte Eine-Stimme-Wahlsystem eine mögliche Option.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine starke Unterbewertung der Direktmandate für verfassungskonform erklärt. Der Autor ist jedoch der Meinung, dass das Vorkommen mandatsloser Wahlkreise (kein Direktmandat und kein Listenmandat) nicht verfassungskonform ist. Die Bewohner mandatsloser Wahlkreise sollten eine Verfassungsbeschwerde einreichen.

Es wird vorgeschlagen, eine Sieben-Prozent-Hürde auf Landesebene anzuwenden. Dies kann dazu führen, dass eine bundesweit agierende Partei in einigen Bundesländern trotzdem keine Mandate erhält. Falls eine Partei weniger als sieben Prozent erhält, wird sie trotzdem berücksichtigt, wenn sie im Bundesland ein Direktmandat errungen hat.

Diese Regel würde die Diskussion um die Rolle der Landespartei CSU beenden; erreicht sie fünf Prozent auf Bundesebene - oder nicht.

Bei der Definition der Wahlkreise wird von der deutschen Bevölkerung ausgegangen. Möglich wäre auch die Verwendung der Gesamtbevölkerung. Dies würde in Bundesländern mit einem hohem Ausländeranteil zu mehr Mandaten führen; zu Lasten der Bundesländer mit einem geringen Ausländeranteil.

In der auf der Webseite Wahlkreisreform Bundestag dargestellten Definition der Wahlkreise wird auch von Gesamtbevölkerung ausgegangen.