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Ein vereinfachtes Wahlsystem
für den Bundestag

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ANHANG

Das Zwei-Stimmen-Wahlsystem für den Bundestag wurde in der Vergangenheit mehrmals modifiziert; zuletzt 2023 von der Ampelkoalition. Die Ermittlung des Wahlergebnisses ist dadurch stets komplizierter geworden und der Rechenweg wird nur noch von Fachleuten verstanden.

Die Ursache dieses Dilemmas liegt an den zwei Stimmen, welche der Wähler abgeben kann und an den regulatorischen Verknüpfungen zwischen den beiden Stimmen, welche zur Ermittlung des Wahlergebnisses vorgeschrieben sind. Diese Regeln hatten bisher das Ziel, Direktmandate und Listenmandate gleichwertig zu behandeln.

Das aktuelle Wahlgesetz präferiert nun die Listenmandate und benachteiligt die Direktmandate. Erstens durch die sogenannte Zweistimmendeckung und zweitens durch eine Erhöhung der Listenmandate auf 331 bei weiterhin 299 Direktmandaten. Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass dieses neue Vorhaben mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Das hier vorgeschlagene Eine-Stimme-Wahlsystem behandelt Direktmandate erstrangig und Listenmandate zweitrangig. Es ist weiterhin eine personalisierte Verhältniswahl. Im Gegensatz zum aktuellen Wahlsystem ist jeder Wahlkreis im Bundestag direkt vertreten.

Im Eine-Stimme-Wahlsystem hat der Wähler nur eine Stimme, welche aber in zwei Richtungen ausgewertet wird. Erstens zur Ermittlung des Direktmandats im Wahlkreis und zweitens zur Ermittlung der Listenmandate einer Partei im Bundesland.

Das Wahlergebnis wird in den folgenden Schritten errechnet.

1. Die abgegebenen Stimmen werden pro Bundesland addiert und nach dem üblichen Verfahren wird aus den Summen die Anzahl der Mandate pro Bundesland errechnet. Nach Abzug der feststehenden Anzahl der Direktmandate erhält man die aktuelle Anzahl der Listenmandate pro Bundesland.

2. Pro Wahlkreis wird der Wahlkreissieger für das Direktmandat ermittelt.

3. Die Stimmen des Wahlkreissiegers werden bei der Ermittlung der Listenmandate seiner Partei nicht mehr berücksichtigt

4. Die Stimmen aller Wahlkreise eines Bundeslands werden pro Partei kumuliert und es werden die Prozentanteile der Parteien im Bundesland ermittelt.

5. Nach dem üblichen Verfahren werden aus den Prozentanteilen einer Partei ihre Listenmandate im Bundesland ermittelt.

6. Die Summe der gewonnenen Direktmandate und der errechneten Listenmandate einer Partei sind ihre Mandate im Bundestag.

Beim Eine-Stimme-Wahlsystem gibt es keinen Abgleich der Listenmandate einer Partei zwischen den Bundesländern. Die Addition der Landesergebnisse ist das Bundesergebnis.

Die bestehende Fünf-Prozent-Hürde auf Bundesebene entfällt und wird durch eine entsprechende Hürde auf Landesebene ersetzt.

Stimmensplitting

Im aktuellen Wahlsystem gibt es für den Wähler zwei Möglichkeiten der Stimmabgabe: Entweder gibt er seine Zweitstimme an die Partei des angekreuzten Direktkandidaten oder er gibt sie an eine andere Partei (Stimmensplitting).

Bei den Bundestagswahlen wird von etwa 75 Prozent der Wähler das Stimmensplitting nicht angewendet. Ihr Wahlverhalten ist vom Eine-Stimme-Wahlsystem gar nicht betroffen.

Für das Stimmensplitting gibt es hauptsächlich folgenden Grund:
Der Wähler präferiert die angekreuzte Partei, wählt deren Direktkandidaten aber nicht, weil er vermutet, dass er keine Chance auf Erringung des Direktmandats hat. Dieses Wahlverhalten hat auch die Tendenz zu Überhangmandaten und damit auch zu Ausgleichsmandaten verstärkt.

Sicherlich ist den meisten dieser Wähler bewusst, dass die Zweitstimme entscheidend für die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist. Der Verzicht auf eine Erststimme beeinflusst daher nicht den Kern ihrer Wahlentscheidung.